Wer darf in St. Thekla wählen: Wahlberechtigt sind alle, die am 18. März 2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben oder bereits gefirmt sind, und die am Wahltag einen Wohnsitz in unserem Pfarrgebiet haben; weiters ALLE, die mit uns Gottesdienst feiern bzw. ihre „spirituelle Heimat“ in unserer Pfarrgemeinde haben.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Ihr Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt. Ältere Kinder sollten selbst „ihre“ Kandidat/innen aussuchen dürfen.
Wie wird gewählt: In St. Thekla sind 9 Pfarrgemeinderäte zu wählen. Um gültig zu wählen, müssen Sie am Stimmzettel mindestens einen, aber höchstens neun der dort aufscheinenden 14 Namen ankreuzen.
Wahlzeiten für die PGR-Wahl 2012
Pfarrzentrum St. Thekla: |
Sa 17.3.12 18:00−19:30 |
Klosterkirche Gartengasse: |
So 18.3.12 10:00–11:00 |